Aktuelles
Ab 2012 geltende Neuregelung in Bezug auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen
16. März 2012
Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererkärungen elektronisch abgegeben werden.
Einkommensteuererklärung: Alle Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbständig Tätige.
Andere Jahressteuererklärungen: Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Bereiche Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ihre Jahressteuererklärungen elektronisch übermitteln. Gleiches gilt für Feststellungserklärungen.
Für Unterlagen zur Gewinnermittlung gilt Folgendes: Die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) ist bereits für das Jahr 2011 mit der Jahressteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Für Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen gilt diese Verpflichtung erst ein Jahr später (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen).
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