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Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

07. Januar 2016

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 

• Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen

betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt

• Reiseziel

• Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner

• Umwegfahrten

 

Nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden, es sei denn, sie sind deutlich als solche erkennbar.

 

Besprochene Kassetten und Excel–Tabellen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, da sie jederzeit änderbar sind.

 

 

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