Aktuelles
Bundesfinanzhofurteil zum Zeitreihenvergleich im Rahmen einer Betriebsprüfung
26. August 2015
Der BFH hat sich in seiner veröffentlichten Entscheidung, Urteil vom 25.03.2015 – X R 20/13 vom 22.07.2015 zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Hiernach ist der Zeitreihenvergleich nur unter bestimmten Einschränkungen zulässig. Gibt es sonst keine Anhaltspunkte für nichtverbuchte Einnahmen, sei der Zeitreihenvergleich i.d.R. nur bei erheblichen formellen Mängeln als Schätzungsmethode geeignet und außerdem i.d.R. nur dann, wenn auch im jeweiligen Fall praktizierbare andere Schätzungsmethoden (z.B. Geldverkehrsrechnungen) unverbuchte Einnahmen indizieren.
Der Bundesfinanzhof hat für die Kontrolle mittels des so genannten Zeitreihenvergleichs Einschränkungen formuliert, die der Finanzverwaltung einen zurückhaltenden Umgang mit dieser Schätzungsmethode aufgeben. Das Instrument an sich haben die Richter aber grundsätzlich bestätigt
zurück