Aktuelles

Die E-Bilanz kommt

16. März 2012

Das Steuerbürokratieabbaugesetz /SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort „E-Bilanz“).

Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – werden davon betroffen sein. Was kommt konkret auf Sie zu?

Das Wichtigste in Kürze

  • § 5b EStG: Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards
  •  Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für   Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der
  •  Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.
  •  Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermitttelt werden müssen
  •  Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.
  •  Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.
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