Aktuelles

Die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015

07. Januar 2016

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, an denen überwiegend Betriebsangehörige, deren Angehörige, Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter anderer Unternehmen im Konzernverbund teilnehmen. Leiharbeitnehmer und Konzernmitarbeiter werden wie eigene Mitarbeiter behandelt, wenn alle Mitarbeiter dieser Personengruppen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

 

Wenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs offensteht, sind Betriebsveranstaltungen durch einen Freibetrag von 110 € je Veranstaltung und teilnehmenden Mitarbeiter begünstigt. Der Freibetrag gilt (mitarbeiterbezogen) für zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr. Wie bisher sind auch Feiern auf Abteilungsebene, Pensionärstreffen und Jubilarfeiern begünstigt.

 

Aufwendungen für Begleitpersonen sind dem Mitarbeiter zuzurechnen. Zuwendungen sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers für die Veranstaltung einschließlich Umsatzsteuer. Es sind sowohl individualisierbare als auch nicht individualisierbare Kosten zu berücksichtigen und gleichmäßig auf alle Teilnehmer zu verteilen.

 

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