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Vom Finanzamt zu erstattende Zinsen sind für die Einkommensteuer steuerfrei

21. Oktober 2010

Mit seinem Urteil vom 15.6.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass gesetzliche Zinsen aufgrund von Einkommensteuer-Erstattungen, die dem Steuerpflichtigen zufliesen, nicht der Besteuerung unterliegen.

Ab 1999 waren Nachzahlungszinsen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, Erstattungszinsen dagegen als Kapitaleinkünfte zu versteuern.

Im Streitfall machte ein Steuerpflichtiger geltend, da im selben Einkommensteuerbescheid sowohl Nachzahlungs- als auch Erstattungszinsen geleistet wurden, dass das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen verfassungswidrig sei.

Der BFH bestätigte jedoch das gesetzliche Abzugsverbot und änderte seine Beurteilung bei den Erstattungszinsen.

Dieses Urteil müsste aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes auch für Zinsen auf Körperschaftsteuererstattungen gelten. Hierüber besteht noch keine eindeutige Klarheit.

Änderungsvorschlag des BMF im Jahressteuergesetz 2010: Das BMF möchte lt. Mitteilung vom 15.10.2010 durch eine Änderung des EStG im Rahmen des Jahresteuergesetzes 2010 die Erstattungszinsen aber wieder der Einkommensteuer unterwerfen. Die entscheidende Lesung ist am 29.10.2010 im Bundestag vorgesehen.

 

Hinweis: Gegebenenfalls noch offene Bescheide aus zurückliegenden Jahren sollten offen gehalten werden. Für das künftige Vorgehen ist die Entscheidung des Bundestages abzuwarten.  

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