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Luxemburg/Einführung einer automatischen Auskunftserteilung für Zinserträge

28. Juni 2013

 

 

Die Regierung von Luxemburg hat beschlossen, zum 01.01.2015 die automatische Auskunftserteilung für Zinserträge einzuführen, die von Luxemburger Finanzinstituten an in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden. Darauf weist das luxemburgische Finanzministerium im Rahmen einer Pressemitteilung hin.

Obwohl Luxemburg in der Quellensteuer einen optimalen Kompromiss sieht zwischen Schutz der Privatsphäre und effektiver Besteuerung von Zinserträgen, muss es zur Kenntnis nehmen, dass die internationalen Entwicklungen eher auf den automatischen Informationsaustausch hinsteuern.

Die Luxemburger Regierung hat demnach beschlossen, zum 01.01.2015 die automatische Auskunftserteilung einzuführen für Zinserträge, die von Luxemburger Finanzinstituten an in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden, damit diese nach den Rechtsvorschriften letzterer Mitgliedstaaten effektiv besteuert werden, bei gleichzeitigem Schutz ihrer steuerlich nicht relevanten Daten.

 

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