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Mindestanforderung an ein Fahrtenbuch
09. November 2012
Mindestanforderung an ein Fahrtenbuch
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuches ist gesetzlich nicht näher definiert. Durch die Rechtsprechung sind jedoch die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, im Wesentlichen geklärt.
Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
- Zeitnah, fortlaufend und in geschlossener Form geführt,
- handschriftlich oder elektronisch,falls nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind oder dokumentiert werden,
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt,
- Reiseziel, bei Umwegen auch Reiseroute,
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner,
- lesbare Aufzeichnungen zum Nachweis gg. Finanzamt
- Erleichterungen
- Für Privatfahrten und Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte entfallen Angaben zu Reiseziel und Reisezweck,
- Berufsspezifische Erleichterungen, z.B. für Handelsvertreter, Kurierdienstfahrer, Taxifahrer und Fahrlehrer,
- Werden regelmäßig dieselben Kunden aufgesucht und werden diese in einer fortlaufend nummerierten Kundenliste geführt, genügt Kundennummer statt Reiseziel, -zweck und Geschäftspartner, wenn die Kundenliste dem Fahrtenbuch beigefügt wird.
- Aber:
- Nennung der Strasse reicht nicht aus, wenn Hausnummer, Ort und Name des besuchten Kunden fehlen.
- Ergänzung durch nachträglich erstellte Tabelle
- Notwendige Angaben sind im Fahrtenbuch selbst zu machen. Ergänzungen durch nachträglich erstellte Liste genügt nicht, auch nicht bei Ableitung aus zeitnah geführtem Terminkalender.
- Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen außerdem eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten.