Aktuelles
Steueraspekte des Koalitionsvertrages
02. Dezember 2013
Der Koalitionsvertrag enthält unter dem Punkt 3. "Solide Finanzen" u.a. folgende steuerpolitische Aussagen:
Briefkastenfirmen: Wir unterstützen Vorhaben, um internationaler Steuervermeidung entgegenzuwirken. Dazu zählen u.a. eine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können.
Lizenzaufwendungen: Auch wollen wir sicherstellen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert.
Informationsaustausch: Ausgehend von den Entscheidungen der G 20 Staats- und Regierungschefs streben wir eine Revision des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit dem Ziel des automatischen steuerlichen Informationsaustausches als internationalem Standard an.
Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage: Wir setzen uns für eine bessere Abstimmung des Unternehmenssteuerrechts in der EU ein.
Umwandlungssteuerrecht: Wir werden im Umwandlungssteuerrecht prüfen, wie der Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können.
Selbstanzeige: Wir werden im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickeln, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird.
Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Solidaritätszuschlag
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige steuerliche Einnahmequelle der Kommunen. Wir wollen, dass auf der Basis des geltenden Rechts für die kommenden Jahren Planungssicherheit besteht.
Die Erbschaftsteuer ermöglicht in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generationswechsel in den Unternehmen und schützt Arbeitsplätze. Sie bleibt den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten.
Die Grundsteuer wird unter Beibehaltung des Hebesatzrechts für Kommunen zeitnah modernisiert. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten.
Anmerkung: Hinweise auf eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder auf einen Abbau der kalten Progression finden sich im vorgestellten Koalitionsvertrag nicht.
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