Aktuelles
Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden
11. Dezember 2012
Der Bundestag hat am 29.11.2012 dem Gestzentwurf zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH vom 20.10.2012 ) zugestimmt.
Liegt eine Beteiligung ausländischer Unternehmen an einer deutschen Gesellschaft unter 10% und findet die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie keine Anwendung wurden bei Dividendenzahlungen mit der Abgeltungssteuer - bisher 25% Kapitalertragsteuer, bei Doppelbesteuerungsabkommen 15% - belastet.Der EuGH hat dies untersagt.
Inländische Unternehmen haben zwar auch die Kapitalertragsteuer zu zahlen, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet.Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen ein Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer verlangen können.
Das neue Gestzt wendet die EuGH-Rechtsprechung an. Damit werden die betroffenen Körperschaften von der deutschen Kapitalertragsteuer vollständig befreit, wenn alles Voraussetzungen vorliegen. Das Prinzip der Mutter-Tochter- Richtlinie der EU, dass Dividendenzahlungen zwischen Tochter und Mutterunternehmen bei größeren Beteilgungen freigestellt werden, wird nun auch auf kleinere Beteiligungen im Streubesitz unterhalb der Schwelle von zehn Prozent übertragen.
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