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Vorsteuer - Vergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer ab 1.1.2010

07. Juni 2010

Häufig werden Unternehmen mit ausländischer Mehrwertsteuer belastet. Dies kann durch Reisekosten bei Messen im Ausland verursacht, für Reparaturarbeiten im Ausland müssen dort Ersatzteile beschafft, Kraftwagen müssen im Ausland betankt oder repariert werden.

EU-Unternehmen, die in einem anderen EU-Staat Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein, haben Anspruch auf Erstattung der ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren).

Zum 01.01.2010 wurde das bisherige Verfahren der Anträge und Belege auf Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Die Vergütungsanträge werden nicht mehr an das ausländische EU-Land gesandt, sondern es ist im Ansässigkeitsstaat ein elektronisches Portal einzurichten (in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern: BZSt), um dort den Antrag zu stellen. Die Vorlage von Originalrechnungen entfällt. I. d. R. sind elektronische Rechnungskopien einzureichen (per Scanner). Vom Bundeszentralamt für Steuern wird der Antrag innerhalb von 15 Tagen an den Vergütungsmitgliedsstaat weitergeleitet, sofern keine Rückfragen zu Klärung anstehen.

Der Vergütungsstaat hat eine Bearbeitungszeit von 4 Monaten, die sich verlängern kann, sofern Rückfragen zu klären sind.

Bisherige praktische Erfahrungen

Die elektronische Bearbeitung der Anträge ist zumindest im Erststadium nur mit zahlreichen Rückfragen beim BZSt zu erstellen. Die Programme sind noch unhandlich. Man erfährt nur, dass der Antrag beim BZSt angekommen ist. Man erfährt nicht, wann der Antrag weitergeleitet wurde. Vom Vergütungsstaat erhält man keine Bestätigung oder sonstige Mitteilung.

Liquiditätshinweise

Da sich die Vergütungsstaaten bis zu 4 Monaten Zeit lassen können, ist mit einer Finanzierungsphase von mindestens 5 i. d. R. aber bis zu 8 Monaten zu rechnen.

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