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Umsatzsteuer |Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 UStDV (BMF)

28. Dezember 2017

Das BMF hat den UStAE an die Erhöhung der Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 UStDV angepasst (BMF, Schreiben v. 15.11.2017 – III C 2 – S 7285/07/10002).

  • Durch Artikel 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des §33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 250 € erhöht worden. Die Änderung ist nach Artikel 9 Abs. 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

  • Im UStAE wird in den Abschnitten 14.6 Abs. 1 S. 1, 15.4. Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nr. 1 die Angabe “150 € “ jeweils durch die Angabe „250 €“ ersetzt.

Hinweis : 

Die Änderungen sind auf alle ab 01.01.2017 ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.

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