Aktuelles

Urteil des Bundesfinanzhofes zur Firmenwagenbesteuerung - Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil

27. Dezember 2017

Der VI. Senat des BFH hat in zwei Urteilen vom selben Tag entschieden, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Pkw den Wert des geldwerten Vorteils der Nutzungsüberlassung mindern. Im Verfahren setzt der VI. Senat zugunsten der Steuerpflichtigen die Übernahme von einzelnen (individuellen) Kosten (hier: Kraftstoffkosten) mit der Zahlung eines pauschalen Nutzungsentgelts – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – gleich. Denn auch in diesen Fällen fehle es schon dem Grunde nach an einem lohnsteuerbaren Vorteil des Arbeitsnehmers. Außerdem hat der BFH entschieden, dass die Anwendung der 1% - Regelung der nutzungswertmindernden Berücksichtigung individueller Kfz-Kosten nicht entgegensteht.

Im Verfahren VI R 49/14 berücksichtigte der VI. Senat das vom Kläger gezahlt Nutzungsentgelt nur in Höhe des geldwerten Vorteils aus der Nutzung des Dienstwagen für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte steuermindernd. Der geldwerte Vorteil beträgt somit nach Abzug des Nutzungsentgelts null. Ein geldwerter Nachteil könne indessen aus der Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung nicht entstehen, auch wenn das vom Arbeitnehmer zu zahlende Nutzungsentgelt den Wert der privaten Dienstwagennutzung übersteigt. Eine Berücksichtigung des Restbetrags im Rahmen des Werbungskostenabzugs scheide mangels beruflicher Veranlassung ebenso aus.

zurück