Aktuelles
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer ab 01.01.2010: Aktuelle Ergänzung zum Artikel vom 07.Juni 2010
02. November 2010
Der EU-Ministerrat hat beschlossen, die Frist für die Beantragung von MWSt-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um 6 Monate zu verlängern.
Der Vergütungsantrag für das abgelaufene Jahr sollte jeweils bis 30.9. des Folgejahres gestellt werden. Einige Mitgliedsstaaten richteten ihr Web-Portal zu spät ein, bzw. haben technische Probleme, z.B. Österreich. Wegen dieser Verzögerungen wurde die Fristverlängerung beschlossen, vorerst aber nur für das Jahr 2009.
In Praxis: Die Bearbeitungen verlaufen sehr schleppend, Erstattungen können über 11 Monate dauern, mit entsprechender Wirkung auf die Liquiditätslage der Unternehmen.
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